Arbeitsamt

Die regional gegliederte unterste Instanz der Bundesanstalt für Arbeit, örtlich zuständig für einen Arbeitsamtbezirk, der meist mehrere Kreise umfasst, wird als Arbeitsamt bezeichnet. Die Arbeitsämter sind je nach örtlichen Verhältnissen in ihrem Bezirk oft durch mehrere ständig besetzte „Nebenstellen“ oder zeitweise besetzte „Außenstellen“ vertreten. Nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind die Arbeitsämter für fast alle Leistungen zuständig und gegenüber dem Bürger zur Beratung in solchen Angelegenheiten verpflichtet.