Arbeitnehmerkammer

Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer in einer bestimmten Region (Wirtschaftskammer). Die Tätigkeit der Arbeitnehmerkammer konzentriert sich auf die Mitwirkung an staatlichen Entscheidungen durch Vorschläge und Gutachten und auf die Betreuung der Kammerzugehörigen, vor allem durch die Förderung ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. Jedoch sind die Arbeitnehmerkammern nicht tariffähig. Zur Mitgliedschaft in der Arbeitnehmerkammer sind die Arbeitnehmer verpflichtet und decken den Finanzbedarf der Arbeitnehmerkammer durch Beiträge, die sich an der Höhe ihres Arbeitsentgelts orientieren.
Seit Anfang der 20er Jahre bestehen in Deutschland Arbeitnehmerkammern für Arbeiter und Angestellte in Saarland und Bremen. Bestrebungen die Arbeitnehmerkammern auch in anderen Bundesländern Deutschlands einzuführen, scheiterten bislang.