Arbeitgeberverbände

Unternehmensverbände, die zur Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Arbeitgeber gegründet wurden, nennt man Arbeitgeberverbände. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitgeberverbände privatrechtliche Vereinigungen mit freiwilliger Mitgliedschaft. Die Arbeitgeberverbände genießen zusammen mit den Gewerkschaften besondere Bedeutung, weil beiden das Recht zugestanden ist, in Tarifverhandlungen die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer festzulegen. Die Mitwirkung an der Gerichtsbarkeit und in der Sozialversicherung sind weitere Aufgaben die den Arbeitgeberverbänden zugewiesen sind. Weiters sind die Arbeitgeberverbände bemüht ihre Vorstellungen gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit Geltung zu verschaffen und ihre Mitglieder in sozialpolitischen Fragen zu beraten und zu unterstützten.
Der Spitzenverband der Arbeitgeberverbände ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die Arbeitgeberverbände zunächst ausschließlich als Organisation zur Abwehr gewerkschaftlicher Forderungen.