Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeberanteil, ist der Anteil an der Beitragszahlung zu der gesetzlichen Sozialversicherung, die der Arbeitgeber des Versicherten zu entrichten hat. Der Arbeitgeberanteil beträgt die Hälfte des Gesamtbeitrages, der zu gesetzlichen Rentenversicherung, zur Krankenversicherung und als Beitrag zur Bundesanstalt für Arbeit zu zahlen ist.
Der Arbeitgeber trägt bei der Unfallversicherung allein. Der landwirtschaftliche Unternehmer hat bei der Alterssicherung und der Krankenversicherung die Beiträge für sich selbst und die bei ihm mitarbeitenden versicherungspflichtigen Familienangehörigen zu entrichten.