Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber ist der zur Entgegennahme der Dienste des Arbeitnehmers berechtigte (Arbeitsrecht, Arbeitgeberverband) und hat im Arbeitsverhältnis ein Weisungsrecht. Vom wirtschaftlichen Begriff des Unternehmers ist der arbeitstechnische Begriff des Arbeitsgebers zu unterscheiden.