Arbeiter

Ein Arbeitnehmer, der zum Dienst laut BGB verpflichtet ist und dabei nicht Angestellter ist, gilt als Arbeiter. Den größten Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellten bildet die gesetzliche Differenzierung bezüglich der Kündigungsfristen (Kündigungsschutz), für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei der Mitbestimmung (Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz) und bei der Sozialversicherung.