mein-wirtschaftslexikon.de Das einfach verständliche Wirtschaftslexikon!
Startseite Suche im Wirtschaftslexikon Begriff nicht gefunden? Kontakt Impressum
On-Demand Ratenkredit Taggeld Vergleiche Prokura Unternehmenformen Girokonto Vergleich
Aktionäre haben das Recht in der Hauptversammlung selbst Anträge zu stellen. Dieses recht nennt man Antragsrecht.
Antragsrecht der Aktionäre Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen abgegeben)