Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine verselbständigte Verwaltungseinheit. Die Anstalt des öffentlichen Rechts unterscheidet sich von der Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Fehlen eines mitgliedschaftlichen Elements: Eine Anstalt hat keine Mitglieder, sondern lediglich Benutzer. Betont wird bei der Anstalt des öffentlichen Rechts die dauerhafte Verfolgung eines bestimmten öffentlichen Zwecks. Beispiele für Anstalten des öffentlichen Rechts sind die Deutsche Bundesbank oder der Deutschlandfunk, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Krankenhäuser.