Anstalt des öffentlichen Rechts AdöR

Die Anstalt des öffentlichen Rechts ( AdöR oder AöR )kurz  ist eine Rechtsform die öffentliche Tätigkeiten verrichtet. Der Unternehmenszweck einer Anstalt des öffentlichen Rechts liegt nicht in der Gewinnmaximierung sondern in der Führung von Betrieben von öffentlichen Interesse.

Beispiele für Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkanstalten
Landesbanken
Betriebe zur städtischen Wasserversorgung
Betriebe zur Instandhaltung von Straßen
Badeanstalten
Studentenwerke

Haben solche Anstalten eine Rechtsfähigkeit?
In der Regel haben AdöR eine eigene Rechtsfähigkeit.

Kann eine AdöR insolvent werden?
Diese Frage ob eine AdöR in Konkurs gehen kann wird im Beitrag Insolvenz einer Anstalt des öffentlichen Rechts behandelt.