Anschaffungskosten

Alle Ausgaben, die zu tätigen sind, um ein Wirtschaftsgut zu beschaffen und einsatzfähig zu machen, zählen zu den Anschaffungskosten eines Unternehmens. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis (mit dem Lieferanten vereinbartes Entgelt) und den Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Transport-, Montagekosten), die zusätzlich aufgewendet werden müssen, um das Gut einer betrieblichen Verwendung zuzuführen zusammen. Alle Anschaffungskostenminderungen (zum Beispiel Rabatte, Skonti, Boni) sowie abzugsfähige Umsatzsteuern müssen von den Anschaffungskosten abgezogen werden. In der Handels- und Steuerbilanz bilden die Anschaffungskosten die obere Grenze für den Wertansatz eines Gutes.