Anliegerleistungen sind an die Gemeinde zu leistende Beiträge zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten Verkehrsflächen, die vom Grundeigentümer vor Erteilung einer Baubewilligung zu entrichten sind.
Anliegerleistungen sind an die Gemeinde zu leistende Beiträge zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten Verkehrsflächen, die vom Grundeigentümer vor Erteilung einer Baubewilligung zu entrichten sind.