Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird in der Volkswirtschaftlehre und da speziell in der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung als Bestandsgröße bezeichnet, die den Wert an reproduzierbaren dauerhaften Produktionsmitteln im Eigentum der Unternehmen und des Staates erfasst. Grundsätzlich gelten alle Vermögensobjekte mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr als dauerhaftes Anlagevermögen.
Der Wert der Produktionsmittel zu Wiederbeschaffungs-, zu Anschaffungs- oder zu Preisen eines bestimmten Basisjahres ermittelt, wird als Brutto-Anlagevermögen bezeichnet. Wird vom Brutto-Anlagevermögen die Abschreibung abgezogen, so erhält man das Netto-Anlagevermögen. In Ausrüstungsvermögen (Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Bauten gliedert sich das Anlagevermögen. Nicht als Produktionsmittel gelten dauerhafte militärische Güter und dauerhafte Güter im Eigentum privater Haushalte. Somit gehören diese Produktionsmittel nicht zum Anlagevermögen.
Dem Anlagevermögen sind in der Betriebswirtschaftslehre alle Gegenstände zuzuordnen, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Unternehmung auf Dauer zu dienen. Zusammen mit dem Umlaufvermögen, den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bildet das Anlagevermögen das Bilanzvermögen der Unternehmung (Aktiva). Das Anlagevermögen ist in der Bilanz in immaterielle Vermögensgegenstände (Konzession, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenz, Geschäfts- oder Firmenwerte, geleistete Anzahlungen), Sachanlagen (Grundstücke, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau) und in Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und langfristige Ausleihungen) zu unterteilen. Diese Bilanz wird auch Handelsbilanz genannt.