Anlagenbuchhaltung

Inhalt der Anlagenbuchhaltung

Vermögenswerte in bilanzieller Hinsicht setzen sich aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammen. Anlagevermögen sind Sachanlagen wie Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) eines Unternehmens, welche durchschnittlich mindestens länger als ein Jahr zur Verfügung stehen. Zum Umlaufvermögen gehören kurzfristig nutzbare Vermögenswerte, die ein Unternehmen während eines Jahres verbraucht, verarbeitet oder verkauft.

Anlagevermögen wird in der Anlagenbuchhaltung erfasst, bewertet, verwaltet. Dabei spielt der kontinuierliche Wertverlust der Sachanlage / des Vermögensgegenstands eine bedeutende, steuerrelevante Rolle. Die Wertminderung erfasst Anlagenbuchhaltung mittels Abschreibungen, die als AfA (Absetzung für Abnutzung) insbesondere hinsichtlich der Nutzungsdauer einzelner Vermögensgegenstände durchs Finanzamt gesetzlich geregelt sind. Innerhalb der Kosten-Leistungsrechnung erfüllt die Anlagenbuchhaltung wichtige Funktionen hinsichtlich der Information (Wert allen Anlagevermögens), Kontrolle (Kostenverursacher, Wirtschaftlichkeit, Produktivität), Entscheidungen für Neuanschaffungen beziehungsweise Verkäufen, beispielsweise Fahrzeuge, Grundstücke. Gesetzesgrundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB) § 240 (Inventar) bis § 254 (steuerrechtliche Abschreibungen).

Aufgaben der Anlagenbuchhaltung

Eigenständig nutzbare Vermögensgegenstände, zu denen alle einzelnen Sachanlagen, wie jede Maschine, jedes Fahrzeug oder sämtliche BGAs (Betriebs- und Geschäftsausstattung) gehören, werden in der Inventur als Inventar aufgenommen. Die Anlagenbuchhaltung führt für jede einzelne Sachanlage eine Anlagekartei (elektronisch oder manuell). Darin werden Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, steuerrechtliche Abschreibungen, kalkulatorische Abschreibungen festgehalten.

Aktiviert wird jede einzeln erworbene Sachanlage durch die Aufnahme in die Sollseite der Bilanz. In Deutschland unterliegt jedwede unternehmerische Rechtsform – außer dem Kleinunternehmen – der Aktivierungspflicht.

Der Wertverlust (Gewinnminderung) jeder einzelnen Sachanlage erscheint in der Anlagenbuchhaltung als jährliche Abschreibung: AfA = Kaufpreis / Nutzungsdauer. Eine Ausnahme bilden geringwertige Wirtschaftsgüter, also Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis vierhundert Euro netto.

Legale, steuerlich vorteilhafte Gewinnminderung, konkrete Maßnahmen zur Kostensenkung und realistische Budgetplanung für Neuinvestitionen können durch fachlich versierte Anlagenbuchhaltung realisiert werden.