Anlagekartei

Die spezielle Form des Bestandsverzeichnisses (Inventar) wird als Anlagekartei bezeichnet. Jedes Anlagegut bekommt eine eigene Anlagekartei, in der folgende Angaben angelegt werden müssen: Genaue Bezeichnung des Gegenstandes, Tag der Anschaffung oder Herstellung, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tag des Abgangs (Ausscheiden aus dem Unternehmen) und Bilanzwert am Stichtag. Allerdings müssen in der Anlagekartei keine geringwertigen Wirtschaftsgüter erfasst werden. Die jährliche körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) für steuerliche Zwecke ist bei Führung einer Anlagekartei nicht erforderlich.