Angebot

Angebote werdem gelegt um eine Leistung und den Gegenwert (meist Geld) zu beschreiben.
Angebote können verlangt, oder unverlangt sein.
Angebote sind prinzipiell immer verbindlich. Das bedeutet, wenn nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass das Angebot unverbindlich ist, dann ist Ihr Angebot bindend.
Unverbindliche Angebote zeichnen sich durch sogenannte Freizeichnungsklauseln aus.

Freizeichnungsklauseln sind z.B.:
– unverbindlich bieten wir an
– Solange der Vorrat reicht
– Preise freibleibend
– Druckfehler vorbehalten

Was muss in einem Angebot enthalten sein?
– Name des Käufers und des Verkäufers
– Die Menge des zu verkaufenden Produktes
– Art und Güte des Produktes
– Den Preis des Produktes
– Erfüllungsort
– Erfüllungszeit
– sonstige Vereinbarungen