Angebot freibleibend

Ein Angebot, das mit dem Vermerk freibleibend versehen wird, ist seitens des Verkäufers nicht verbindlich und eher als Richtpreis-Angebot zu sehen.

Wann wird ein Angebot freibleibend eingesetzt?
Als Verkäufer setzt man ein Angebot freibleibend ein, wenn man sich bei der Angebotserstellung nicht sicher sein kann, dass sich die Kosten nicht ändern, auf denen die Preiskalkulation besteht.

Wenn zum Beispiel die Materialkosten massiv steigen könnten oder die Beschaffungskosten für Personal stark varieren, dann verwenden Lieferanten der Einfachheit halber ein Angebot freibleibend.

Aber ist ein Angebot nicht normalerweise verbindlich?
Ja, ein Angebot ist verbindlich – und zwar was die Lieferbedingungen und auch den Preis betrifft.
Aus rechtlicher Sicht entsteht mit der Möglichkeit ein freibleibendes und somit unverbindliches Angebot abzugeben eine Grauzone, denn viele Konsumenten sind sich der Unterschiede nicht bewußt.

Kann ein freibleibendes Angebot auch Abmahnungen hervorrufen?
In der Regel nicht, aber zum Beispiel bei ebay, sind Angebot, die freibleibend formuliert sind ein Abmahunungsgrund. Die Ebay AGBs sehen aktuell vor, dass der Verkäufer den Aktionspreis akzeptieren muss. Im Falle eines Angebot freibeleibend wäre das aber nicht der Fall.
Es gibt Fälle, bei denen Ebay Händler mit freibleibenden Angeboten Abmahnungen erhalten haben.
Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsberater unterstützen!