Anerbenrecht

Das Anerbenrecht ist ein landwirtschaftliches Sonderrecht, das eine einzelne Person dazu berechtigt einen gesamten Besitz zu erben (geschlossene Vererbung). Im Realteilungsrecht, im Gegensatz zum Anerbenrecht, wird der Besitz auf alle Erben verteilt. Ein Hof wird im Anerbenrecht im Erbgang nicht zerstückelt – dies wird als Vorteil gesehen. Die Agrarstruktur in Gebieten mit Anerbenrecht ist von größeren, leistungsfähigeren Produktionseinheiten gekennzeichnet. Seit jeher herrscht Anerbenrecht in Norddeutschland, sowie im Schwarzwald, Odenwald und Spessart vor, während West- und Südwestdeutschland Gebiete mit Realteilung sind.