Altersruhegeld

Wenn Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt haben, haben sie Anspruch auf Altersruhegeld. Die Altersgrenze, die für die Auszahlung des Altersruhegeldes gilt, liegt grundsätzlich bei der Vollendung des 65. Lebensjahres. Die faktische Altersgrenze hat sich allerdings stark gesenkt, seit die flexiblen Altersgrenzen eingeführt wurden.
Grundsätzlich wird Altersruhegeld nur auf Antrag gewährt. Bestimmte Antragsfristen sind dabei beim vorgezogenen Altersruhegeld zu beachten. Keine Antragsfrist besteht, bei Versicherten, die das 65. Lebensjahr erreicht haben. Über die Altersgrenze hinaus kann der Rentenbeginn durch Weiterarbeit aufgeschoben werden. Das Altersruhegeld eines Rentners mit 40 Versicherungsjahren beträgt zur Zeit etwa 65 % des Nettogehaltes eines vergleichbaren Arbeitnehmers. Regelmäßig jährlich werden bereits bestehende Renten angepasst (dynamische Rente).