Alleinvermittlungsauftrag

Der Immobilienmakler wird mit dem Alleinvermittlungsauftrag (Exklusivauftrag) von einem Kunden schriftlich für einen bestimmten Zeitraum mit der Vermittlung einer Immobilie (z.B. Verkauf eines Gebäudes oder einer Liegenschaft) beauftragt. Der Alleinvermittlungsauftrag beinhaltet ebenfalls, dass der Immobilienmakler den Auftraggeber zu einer Provisionszahlung verpflichten kann, auch wenn kein Verkauf entstanden ist, wenn der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, bzw. eine Selbstvermittlung ohne den Markler tätigt. Wenn bei der Alleinvermittlung ein Verkauf zustande kommt, gebührt dem Immobilienmarkler eine dementsprechende Provision.