Akzeptkredit

Eine Form des Wechselkredits, bei der eine Bank den auf sie gezogenen Wechsel eines Kunden gegen Berechnung einer Akzeptprovision unter Der Bedingung akzeptiert, dass der Kunde den Gegenwart vor Fälligkeit zur Verfügung stellt, nennt man Akzeptkredit. Die Bank bleibt zwar als Bezogener wechselrechtlich Hauptschuldner, doch liegt wirtschaftlich nur eine Kreditleihe vor, da der Aussteller des Wechsels die Kreditfähigkeit der Bank, die damit eine Eventualverbindlichkeit eingeht, nutzt.
Das Akzept kann von einem Kunden (Akzeptkreditnehmer) an einen Lieferanten zur Begleichung einer Verbindlichkeit weitergeben oder sich liquide Mittel durch dessen Diskontierung bei einer anderen oder bei der akzeptierenden Bank beschaffen. Banken räumen aufgrund der mit der Akzeptierung des Wechsels verbundenen Risiken nur erstklassigen Kreditnehmern Akzeptkredite ein. Banken sehen Akzeptkredite vor allem zur Finanzierung von Warengeschäften vor, da sie auf die Möglichkeit der Refinanzierung Wert legen.
Von der Privatdiskont AG werden Wechsel mit einer bestimmten Größenordnung und mit einer bestimmten Restlaufzeit (höchstens 90 Tage), die bestimmten Geschäften dienen (der Finanzierung von Ein- oder Ausfuhr-, Transithandelsgeschäften oder von grenzüberschreitenden Lohnveredelungsgeschäften) bei unbezweifelter Bonität und bei einer bestimmten Eigenkapitalausstattung der Aussteller und der bezogenen Bank diskontiert. Die Privatdiskont AG ist eine Spezialbank, die eine Verbindungsstelle zwischen den Banken und der Deutschen Bundesbank darstellt. Die Aufgabe der Privatdiskont AG besteht darin, die Akzepte mit ihrem Indossament bundesbankfähig zu machen. Die Privatdiskont AG kann diese Wechsel an die Bundesbank weitergeben oder auch andere Banken veräußern, die kurzfristige Anlagemöglichkeiten suchen. Wechsel sind auf dem Geldmarkt handelbar, wenn sie die Unterschrift der Privatdiskont AG aufweisen.