Aktivgeschäft

Die ertragbringende Anlage des Eigenkapitals und des im Passivgeschäft hereingenommenen Fremdkapitals in Form von Krediten an Nichtbanken und in Form von Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt, nennt man Aktivgeschäft. Die Ausdehnung des Aktivgeschäftes – im Gegensatz zu einer Ausdehnung des Passivgeschäftes – führt der Verkehr mit Nichtbanken zu einer Erhöhung der Geldmenge. Ein Kreditinstitut erwirbt von ihren Kunden Aktiva, die nicht zur Geldmenge zählen, wie zum Beispiel in Form einer unverbrieften Forderung bei Gewährung eines Darlehens oder in Form einer verbrieften Forderung beim Ankauf von Wertpapieren, und stellt im Gegenzug zusätzliche Zahlungsmittel zur Verfügung.