Aktie

Eine Aktie ist eine Urkunde. Sie verbrieft entweder ein Beteiligungsrecht – Teilhaberpapier, oder ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft.

Sie werden bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder bei einer Kapitalerhöhung einer bestehenden Gesellschaft ausgegeben. Das Grundkapital einer Gesellschaft zerlegt sich in Aktien, wodurch es dem Gesellschafter möglich ist, mit diesen Einlagen am Grundkapital beteiligt zu sein, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Der Aktionär stellt dem Unternehmen durch Erwerb einer Aktie, Eigenkapital zu Verfügung.

Aktien haben keine begrenzte Laufzeit, sie bestehen so lange, wie es die Aktiengesellschaft gibt.

Arten von Aktien

Inhaberaktien:
Bei diesen Aktien bleibt der Name des Eigentümers geheim. Durch Vorzeigen der Urkunde kann man seine Rechte geltend machen oder durch Übergabe an den Nächsten übertragen. Meistens werden Inhaberaktien gehandelt.
Namensaktien:
Auf den Namensaktien, wie der Begriff schon sagt, steht der Namen des Eigentümers. Sie sind im Aktienbuch nach Namen, Beschäftigung und Wohnort eingetragen. Sie können durch Indossament übertragen werden, dies ist unbedingt der Gesellschaft zu melden. Dabei muss die Aktien vorgelegt werden, die Übergabe muss nachgewiesen werden und die Gesellschaft hat dies im Aktienbuch einzutragen.