Agrarverwaltung

Die Agrarverwaltung hat folgende Aufgaben:
– Verwaltung des staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Besitzes und der staatlichen Versuchs-, Forschungs- und Lehranstalten
– Sicherung der Volksernährung
– Hebung der Lebensverhältnisse der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und ihrer Angehörigen, insbesondere deren soziale Sicherung
– Förderung der Tier- und Pflanzenzucht und Verbesserung der Agrarstruktur
– Markt-, Boden- und Arbeitsordnung
– Veterinär- und gesundheitspolizeiliche Überwachung der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie
– Landeskultur, öffentliche Wasserwirtschaft und Umweltschutz
– Landwirtschaftliches Ausbildungs- und Beratungswesen
– Lenkung und Überwachung des Agraraußenhandels.
Zur administrativen Durchführung der Agrarpolitik ist eine bundesweite Agrarverwaltung notwendig. Weiters ist die Agrarverwaltung für die staatliche Forschung erforderlich.