Agrarverfassung

Alles, was für die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Bauern maßgebend ist, umfasst die Agrarverfassung. Im Mittelalter war die Agrarverfassung durch die Grundherrschaft gekennzeichnet, die im Zuge der Aufklärung beginnend in Österreich im Jahre 1781 allmählich beseitigt wurde (Bauernbefreiung). Die Landwirtschaft untersteht nunmehr allgemeinen Rechten. Das Erbrecht in der Landwirtschaft hat sich allerdings historisch gewachsene Besonderheiten behalten.