Agrarsozialpolitik

Die dritte Komponente der Agrarpolitik ist neben der Agrarpreispolitik und der Agrarstrukturpolitik, die Agrarsozialpolitik. Die Agrarsozialpolitik hat die Funktion, Risiken der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Alter, Krankheit und Unfall für die landwirtschaftliche Bevölkerung abzuschwächen. Absicherungsformen bestehen traditionell auf familiärer Ebene zwischen den einzelnen Generationen, wie zum Beispiel das Altenteil, und agrarspezifische Besonderheiten haben zu einem eigenständigen Versicherungssystem für Landwirte geführt (Alterssicherung der Landwirte, Landabgabenrente, Milchrente und landwirtschaftliche Krankenversicherung).