Agrarbericht

Nach dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 muss jährlich durch die Bundesregierung ein Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorgelegt werden, dieser Bericht heißt Agrarbericht. Unter anderem ist im Agrarbericht auszuweisen, inwieweit in der Landwirtschaft ein mit anderen Bereichen vergleichbares Einkommen erzielt wurde (landwirtschaftliche Einkommensdisparität).