Äquivalenzeinkommen

Das Einkommen, welches jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, wenn es alleinlebend und erwachsen wäre, den gleichen Lebensstandard ermöglichen würde, bezeichnet man als Äquivalenzeinkommen. Vor allem wird dieser Wert zur Berechnung von Einkommensungleichheit oder -verteilung und Armut verwendet.
Da das reine Einkommen nicht die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausdrücken kann, musste man einen Weg zur besseren Vergleichbarkeit von Einkommen in Haushalten finden, da in vielen Lebensgemeinschaften etwa durch gemeinsame Nutzung von Wohnraum oder Geräten Einspareffekte entstehen. Zur Berechnung des Äquivalenzeinkommens wird das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft addiert und nach einer Äquivalenzskala gewichtet, die sich nach Alter und Anzahl der Personen im Haushalt richtet.
Für internationale Vergleiche wird hierfür in der Regel die OECD-Skala angewendet. In ihr geht jeder Erwachsene mit einem Gewicht von 1,0 in die Wertung ein, Kinder unter 14 Jahren mit 0,3, weitere Personen über 14 Jahren mit 0,5.
Zum Nettoäquivalenteinkommen werden alle Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Unterhalt und Vermögen gezählt, jedoch abzüglich Steuern bzw. Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen. Nach obiger Gewichtung berechnet bezeichnet also das Nettoäquivalenzeinkommen den pro Kopf fiktiv verfügbaren Geldbtrag pro Monat. Der Median davon (der Betrag, bei dem die Hälfte der Deutschen darüber, die andere Hälfte darunter liegt) wird seit 2001 in der Europäischen Union zur Definition der relativen Armutsgrenze verwendet. Hat eine Person 60 % oder weniger dieses Betrages als Einkommen zur Verfügung, spricht man von Armutsgefährdung. Menschen, die nur 40 % oder weniger zur Verfügung haben, werden als relativ arm bezeichnet.