Abwägungsklausel

Der Begriff Abwägungsklausel kommt aus dem Wettbewerbsrecht. Die Abwägungsklausel ermöglicht zwei fusionierenden Unternehmen eine Untersagung durch der Kartellbehörde zu entgehen.
Die Kartellbehörde kann durch die Abwägungsklausel prüfen ob durch den Zusammenschluss der Unternehmen zwar eine marktbeherschende Stellung eingenommen wird aber gleichzeitig Verbesserungen der Bedinungen in einem anderen Markt eintreffen.