Absetzung für Abnutzung, oder kurz AfA ist die anteilige Absetzung von Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagegüter auf die Jahre der Nutzungsdauer.
Absetzung für Abnutzung, oder kurz AfA ist die anteilige Absetzung von Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagegüter auf die Jahre der Nutzungsdauer.