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Verweise

Abschreibung

Die Abschreibung oder kurz AfA genannt berücksichtigt die Wertminderung von Anlagegütern im Betrieb.
Die Abschreibung berechnet sich: AfA = Anschaffungswert / Nutzungsdauer.
Die Abschreibung wird in der Gewinn-und Verlustrechnung als Ausgabe gebucht, obwohl diesem Aufwand kein Geldfluss gegenübersteht. Die Abschreibung wird auch als Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt.


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Kategorie: Rechnungswesen |
Schlagwörter: Abschreibung |