Nach einer fertiggestellten Teilleistung können Abschlagszahlungen erbracht werden.
Die Abschlagszahlung ist nicht mit der Teilzahlung zu verwechseln, da bei der Teilzahlung keine Leistung erbracht sein muss.
Nach einer fertiggestellten Teilleistung können Abschlagszahlungen erbracht werden.
Die Abschlagszahlung ist nicht mit der Teilzahlung zu verwechseln, da bei der Teilzahlung keine Leistung erbracht sein muss.