Abschichtungsbilanz

Die Abschichtungsbilanz wird beim Ausscheiden ( freiwilliger Austritt oder erzwungener Ausschluss ) eines Gesellschafters aus einer Personengsellschaft gezogen. Mit Hilfe diese Bilanz, wird die Vermögenssituation der Personengesellschaft erhoben. 

Wozu wird eine Abschichtungsbilanz erstellt?
Die Abschichtungsbilanz ist für die Berechnung der Abfindung des Gesellschafters notwendig, der aus der Gesellschaft austritt.

Aber auch im Falle eines Ausschlusses eines Gesellschafters ist die Abschichtungsbilanz für die Ausschliessungsklage notwendig.

 Zu welchem Stichtag wird die Abschichtungsbilanz erstellt?
Die Abschichtungsbilanz gilt mit dem Datum des Austritts bzw. mit dem Tag an dem die Ausschliessungsklage erhoben wird. 

Wie unterscheidet sich die Abschichtungsbilanz von der jährlichen Bilanz?
Die Abschichtungsbilanz ist eine reine Vermögensbilanz – die jährliche Bilanz ist eine Erfolgsbilanz