Abrüstung

Alle Prozesse, die eine Begrenzung, Verminderung oder Einstellung von Aufrüstung zum Inhalt haben und damit zum Ergebnis, dass die militärische Stärke (militärische Leistungen), die Ausgaben für Rüstung und Rüstungsforschung (Militärausgaben) reduziert sowie Anreize zum weiteren Aufrüsten vermieden werden, nennt man Abrüstung. Maßnahmen der Truppenbegrenzung oder –reduzierung, Abschaffung bestimmter Waffen- oder Kampfmittelarten (zum Beispiel biologische Waffen), regionale Verdünnung oder finanzielle Begrenzung von Rüstungsausgaben, gehören zur Abrüstung. In der Regel werden derartige Maßnahmen nach langen internationalen Verhandlungen in zwischenstaatlichen Verträgen festgelegt. Die allgemeine und vollständige Abrüstung ist das (utopische) Ziel. Bei diesen Verhandlungen zwischen den Staaten. Eine tiefgehende Veränderung des internationalen Systems, aber auch eine Veränderung innergesellschaftlicher Strukturen – und wahrscheinlich auch des menschlichen Zusammenlebens – wäre für eine vollständige und allgemeine Abrüstung nötig.