Abrechnungslast

Abrechnungslast bedeutet, dass eine ordentliche Rechnung nach Erbringen einer Leistung – egal ob Produkt oder Dienstleistung – erstellt erfolgen muss. So könnte man den Begriff auch Abrechnungspflicht nennen. Jedoch ist die Abrechnung auch in Form einer Gutschrift möglich.

Sinn der Abrechnungslast für die Rechnungslegung

Diese Regelung stellt die gesetzliche Grundlage für Pflicht zur Rechnungslegung dar. 
So hat keine Firma die Ausrede keine Rechnung schreiben zu müssen.