Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, einen angeblichen oder tatsächlichen Wettbewerbsverstoß bzw. unlauteren Wettbewerb zu unterlassen.

Der Wettbewerbsverstoß kann durch Inanspruchnahme der Gerichte im Wege der einstweiligen Verfügung oder durch Klage verfolgt werden, wenn der Abgemahnte nicht reagiert.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte, kann der rechtswidrig Verletzte (Wettbewerber, Wettbewerbsverein oder Verbraucherschutzverband) eine Abmahnung erteilen, um dem Risiko zu entgehen, dass er die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen muss, wenn der Verletzte das Rechtsschutzbegehren sofort anerkennt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die für jeden Fall künftiger Zuwiderhandlung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht, mit der Abmahnung verlangt.

Im Internet hat sich eine regelrechte Abmahn-Industrie gebildet, die mittels Massenbmahnungen Geld verdient. 

Interessantes Video zur Erklärung von Abmahnung im Internet

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