mein-wirtschaftslexikon.de

Das einfach verständliche Wirtschaftslexikon!

Verweise

Ablösungsrecht

Das Ablösungsrecht ist das Recht, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen.


Begriff bewerten!

Ablösungsrecht Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen abgegeben)