Ableben eines Bausparers

Der Bausparvertrag muss im Todesfalle des Vertragsinhabers eines Bausparvertrages in die Verlassenschaft aufgenommen werden. Der betreffende Bausparvertrag muss ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Bausparkasse gesperrt werden. Bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung sind somit keine weiteren Verfügungen über den Bausparvertrag möglich. Nachdem die Verlassenschaftsabhandlung erledigt ist, bekommt die Bausparkasse einen Rotsiegelbeschluss des zuständigen Bezirksgerichtes. Aus diesem Rotsiegelbeschluss ist der Erbe des Bausparvertrages ersichtlich. Weitere Verfügungen nach dem Ableben des Bausparers sind erst mit diesem Beschluss möglich.