Ablaufhemmung

Ablaufhemmung ist eine rechtliche Sonderregelung, welche die normalerweise eintretende Verjährung für eine bestimmte Zeitdauer nach Hinten versetzt.

Die Ablaufhemmung dient dem Gläubigerschutz.

Wichtige Punkte bei der Ablaufhemmung

1. Durch die Ablaufhemmung wird die Verjährungsfrist nicht verlängert, sondern lediglich nach Hinten verlegt. 

2. Die Ablaufhemmung unterscheidet zwischen voll geschäftsfähigen Personen und nicht geschäftsfähigen Personen