Der Begriff Abhollieferung kommt aus dem Steuerrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer.
Bei einer Abhollieferung holt der Privatkunde die Ware direkt beim Lieferanten ab.
Der Begriff Abhollieferung kommt aus dem Steuerrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer.
Bei einer Abhollieferung holt der Privatkunde die Ware direkt beim Lieferanten ab.