Der Abgrenzungssatz gibt aufschluß darüber wo die Innenbereichsgrenze eines Baugebietes ist. Diese „Grenzsicherung“ kann die Gemeinde beschließen.
Der Abgrenzungssatz gibt aufschluß darüber wo die Innenbereichsgrenze eines Baugebietes ist. Diese „Grenzsicherung“ kann die Gemeinde beschließen.