Abbruchannordnung

Falls ein Gebäude gegn geltendes Bau-Recht verstößt, kann der Abbruch des Gebäudes angeordnet werden. Eine Abbruchanordnung oder Abbruchverfügung wird dann ausgestellt, wenn zB. Die Baugenehmigung nicht erteilt worden ist oder die Bauaniege nicht erstatet worden ist.>

Allerdings ist eine Abbruchanordnung nur das allerletzte Mittel der Bauaufsichstbehörde.